AUF ANFRAGE | Auffrischungstraining Absturzsicherung und Rettungstechniken
Nach Arbeitnehmerinnenschutzgesetz (§ 14 ASchG) sowie der Verordnung Persönlicher Schutzausrüstung (PSA-V) müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor erstmaliger Verwendung von PSA gegen Absturz nachweislich unterwiesen werden. Inhalte der Unterweisung werden in der PSA-Verordnung geregelt und beinhalten neben dem theoretischen Teil auch eine praktische Ausbildung sowie eine Rettungsübung.
Inhalt Praxisteil
- Aufbau des Rückhaltesystems
- Aufbau des AuffangsystemsArbeiten auf Hubarbeitsbühnen
- Rettungstechniken
- An- und Ablegen von Auffanggurten
- Aufbau von Anschlagpunkten
- Fallversuche
- Rettungstechniken für Kollegenrettung
Inhalte Theorieteil
- gesetzliche Grundlagen
- Grundlagen Absturzsicherung
- Gefahren durch Sturz in Auffangsysteme
Zielgruppe: für Arbeitnehmende, die mit PSAgA in absturzgefährdeten Bereichen wie z. B. Servicetechnik, Bau, Zimmerer-, Spengler- und Dachdeckerarbeiten, Brückenbau und Wartungstechnik sowie im Bereich von Hubarbeitsbühnen arbeiten
Ort: Praxis- und Theorieteil vor Ort bei Firmen oder auf Baustellen (Durchführung mit mobiler Trainingsanlage)
Diese Schulung wird auch als halbtägiges Auffrischungstraining angeboten. Die Inhalte werden komprimiert und praxisorientiert durchgegangen. Voraussetzung für die Schulung ist der Abschluss des Grundlagentrainings Absturzsicherung und Rettungstechniken.
Dauer: 5 x 50 min
Teilnehmerzahl | Teile Nr. | Preis |
bis maximal 8 Personen | K57019 | 2.050,- Euro |
ab 9 bis maximal 16 Personen | J39248 | 2.590,- Euro |
Diese Schulung können wir gerne bei Ihnen im Haus veranstalten. Wenden Sie sich für genauere Informationen an unsere Expertinnen und Experten.
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